Rückrufservice

Sie planen eine Fahrt und möchten ein unverbindliches Angebot? Wir rufen Sie zurück.
Motiv
Namen eingeben

Tel.-Nr.: eingeben

Das Recht

Der Unterschied

Rein praktisch macht es zunächst kaum einen Unterschied, ob Sie mit Ganswichs Fahrdiensten oder einem Taxi gefahren werden:

Beide befördern Personen von A nach B.

Allerdings glauben wir, dass wir billiger sind als die Taxen, bei denen das Taxameter nicht nur während der Fahrt läuft, sondern auch wenn Sie im Stau oder an einer roten Ampel stehen. Bei uns ist das nicht so; Ganswichs Fahrdienste sind nicht an den Tarif für das Taxigewerbe gebunden. Diesen Vorteil geben wir an Sie weiter: Bei uns zahlen Sie nur die gefahrene Strecke, aber nicht die Zeit. So kosten 5 km immer gleich viel, egal wie viele rote Ampeln, Baustellen oder Staus dazwischen liegen. Lediglich von Ihnen selbst gewünschte Wartezeiten fallen nicht unter diese Regel. Rechtliche Vorgaben führen aber darüber hinaus zu einigen besonderen Bedingungen für die Fahrt:
  1. GF haben keine über die Stadt verteilten Warteplätze.
  2. Wenn es keine Anschlussfahrt gibt, müssen unsere Fahrer immer zum Firmensitz zurückkehren. Deshalb dauert es manchmal auch mehr als 10 Minuten, bis der Wagen da ist.
  3. Wir dürfen Sie nur mitnehmen, wenn Sie vorher bei Ganswichs Fahrdiensten angerufen und ein Fahrzeug bestellt haben. Anders als beim Taxi dürfen die Fahrer keine Aufträge annehmen und sie nicht einmal (z.B. über Funk, Handy) übermitteln.
Ist zwar ein wenig umständlich für Sie als Kunden, aber so hat es der Gesetzgeber in Deutschland nun einmal festgelegt und da müssen wir uns dran halten.

Das Recht

Warum gilt für "Mietwagen mit Fahrer", zu denen Ganswichs Fahrdienste zählen, ein anderes Recht? Ganswichs Fahrdienste unterliegen zwar dem Personenbeförderungsgesetz genau wie Bus oder Taxi, gelten aber nicht als Öffentlicher Personen-Nahverkehr (ÖPNV). Rechtlich gesehen gehen Ganswichs Fahrdienste statt dessen einer gewerblichen Tätigkeit nach, welche die oben genannten Bedingungen mit sich bringt. Daher gibt es für Ganswichs Fahrdienste keine Beförderungspflicht wie für das Taxi als ÖPNV. Was uns nicht davon abhält, Sie gerne zu fahren. Ganswichs Fahrdienste dürfen als gewerbliches Beförderungsunternehmen nicht die gleichen Vergünstigungen wie der ÖPNV in Anspruch nehmen. Wie ein privates Kfz dürfen auch wir nicht ohne weiteres die Fußgängerzone durchqueren. Das ist dem ÖPNV, also Bus und Taxi vorbehalten. Es sei denn, ein Fahrgast ist zu 80 % schwerbehindert und führt einen entsprechenden Ausweis mit sich: Dann können wir Sie wie das Taxi in der Fußgängerzone abholen oder absetzen.